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Lieferkettengesetz

Die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG (RWZ) und alle Unternehmen, an denen die RWZ direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, ist seit dem 1. Januar 2024 verpflichtet, das deutsche Lieferketten(-sorgfaltspflichten) gesetz (LkSG) anzuwenden. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten und dementsprechende Sorgfaltspflichten. Hierzu gehört beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt. Davon profitieren die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsumentinnen und Konsumenten der RWZ.

Zur unternehmensseitigen Erfüllung der Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz gehört die

  • Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
    • Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
    • ein Verhaltenskodex für Geschäftspartner
  • Einführung eines Beschwerdeverfahrens (Hinweisgeber- und Beschwerdesystem).

 

Mit dem unternehmensintern geschaffenen Dreiklang aus Leitbild, Strategie und Kodex hat die RWZ den Rahmen und eine klare Richtung vorgegeben. Im Zentrum des Leitbilds stehen dabei fünf Unternehmenswerte, die für alle Mitarbeitenden formuliert und als Basis der RWZ-Unternehmenskultur etabliert wurden. Die Unternehmenswerte bilden das Fundament für den RWZ-Kodex, d.h. für die Verhaltensprinzipien und – daraus abgeleitet – ein entsprechend ausgestaltetes Regelwerk. Die RWZ verankert die Menschenrechte fest in den Geschäftspraktiken des Konzerns und ist sich ihrer unternehmerischen Verantwortung stets bewusst und handelt entsprechend.

Die Achtung der Menschenrechte hat für die RWZ oberste Priorität. Die zusätzlichen Vorgaben nach dem LkSG und insbesondere damit verbundene Dokumentationspflichten, erfordern eine konzernbezogene Vorgehensweise bzw. Strategie und stellen für die RWZ einen kontinuierlichen Prozess dar. Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten sowie der zugehörigen Präventions- und Abhilfemaßnahmen, in Abhängigkeit der sich ändernden Kontextbedingungen, Art der Geschäftsaktivität und Größe und Struktur des RWZ, wird stetig überprüft und fortwährend weiterentwickelt.

Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Das Lieferkettengesetz verpflichtet die RWZ – und alle Unternehmen, an denen die RWZ direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist - dazu, entsprechende Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu treffen und zu überprüfen. Das betrifft innerhalb der Beschaffungsstrategie auch die Lieferantenauswahl und -kontrolle. Hierfür kommuniziert die RWZ mit einem Verhaltenskodex (Supplier Code of Conduct) ihre Erwartungen. Der Verhaltenskodex regelt die Nachhaltigkeitswerte und -ziele der RWZ und das gewünschte Verhalten der Lieferanten (Supplier). Die RWZ erwartet von ihren Geschäftspartnerinnen und -partnern, dass sie allen einschlägigen gesetzlichen und ethischen Anforderungen gerecht werden und die anerkannten Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Standards einhalten. Dies gilt für alle Lieferanten und Dienstleister, mit denen eine direkte Geschäftsbeziehung besteht. Die RWZ erwartet von ihren Geschäftspartnern darüber hinaus, dafür zu sorgen, dass deren Lieferanten und Dienstleister, die direkt oder indirekt Produkte oder Dienstleistungen für die RWZ bereitstellen, sich ebenfalls zu diesen oder vergleichbaren Grundsätzen verpflichten.

Der Verhaltenskodex für Geschäftspartner ist als Download in drei Sprachversionen (in: Deutsch [DE], Englisch [EN] und Französisch [FR]) verfügbar.

Download DE   Download EN   Download FR

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

Ein zentraler Bestandteil der Präventionsmaßnahmen im Sinne des Lieferkettengesetzes ist die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte des RWZ-Konzerns, in der sich die RWZ verpflichtet, die Menschenrechte und Umweltbelange innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in den globalen Lieferketten zu achten und dafür Sorge zu tragen, Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorzubeugen. Gleichzeitig können Betroffene entsprechende Verletzungen bei der RWZ anzeigen und Abhilfe über das Hinweisgeber- und Beschwerdesystem fordern. Weitere Infos finden Sie hier.

Dabei ist die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte, aufgrund ihrer Bedeutung für die RWZ, den internen Leit- und Richtlinien gleichgestellt und sie bilden zusammen einen verbindlichen Handlungsrahmen für das unternehmerische Handeln und insbesondere für die Mitarbeitenden.

Die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte ist als Download verfügbar.