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Investor Relations

Der RWZ-Konzern ist sowohl für seine Aktionäre als auch für die im Geschäftsgebiet ansässigen landwirtschaftlichen Unternehmen, Winzer- und Gartenbaubetriebe sowie die Privatkundschaft überwiegend als Groß- und Einzelhändler aktiv. Der RWZ-Konzern bietet Leistungen für die gesamte Wertschöpfungskette vom Ackerbau bis zur Endkundschaft an. Er dient auf diese Weise der Erfüllung des elementaren Grundbedürfnisses Ernährung und ist darüber hinaus auch in den Bereichen Energie und Mobilität tätig. Der RWZ-Konzern nutzt seine landwirtschaftliche Expertise, um seine Kunden mit Betriebsmitteln und landwirtschaftlichen Rohstoffen zu versorgen. Er setzt sich in Erfüllung seines genossenschaftlichen Förderauftrags für die Landwirtschaft und das Leben im ländlichen Raum ein. Der RWZ-Konzern befördert so das gute Leben, damit jeder die Möglichkeit hat, sich dank einer verantwortungsvoll handelnden Landwirtschaft bewusst zu ernähren.

Unternehmen

RWZ

Gründungsjahr

1890

Mitarbeitende

2350

Gesamtgrundkapital

31988230 €

Anzahl Aktien

3198823

Anzahl Aktionäre

543

Im Geschäftsjahr 2023 konnte die RWZ alle gesteckten Unternehmensziele erreichen. Der Vorstand vermeldete im Rahmen der diesjährigen Bilanzpressekonferenz einen Umsatz von rund 3,0 Mrd. Euro und somit ein Ergebnis auf dem Niveau des Vorjahres. Das operative Ergebnis (EBIT) lag mit 25,4 Mio. Euro auf dem zweitbesten Wert der Unternehmensgeschichte, allerdings -43 % unter dem des durch besondere Marktkonstellationen begünstigten Vorjahr 2022. Der Gewinn vor Steuern erreichte mit 45,0 Mio. EUR einen Höchstwert, allerdings stark getrieben durch den außerordentlichen Erlös aus dem Verkauf des Zentralgebäudes am Kölner Bahnhof. Diesen eingeschlossen betrug die EBT-Marge 1,5 %. Entsprechend lag der Konzernjahresüberschuss nach Steuern (EAT) mit 30,2 Mio. EUR (+25 %) ebenfalls auf einem Rekordniveau.

Geschäftszahlen Konzern

 

2023

2022

+/-

Umsatz 2.968 2.995 -27
EBIT 25,4 44,0 -18,6
EBITDA 40,8 58,8 -18,0
EBT 45,0 34,4 +10,6
     EBT-Marge in % 1,5 % 1,1 %  
Jahresüberschuss nach Steuern (EAT) 30,2 24,2 +6,0

Angaben in Mio. €

Der RWZ-Konzern erzielt (2023) 32 % des Gesamtumsatzes im Ausland. Mehr als jeweils 150 Mio. EUR erwirtschaften wir in den Niederlanden, Frankreich und Belgien.

Umsatz Konzern

Christoph Kempkes

Vorstandsvorsitzender

Michael Göthner

Mitglied des Vorstands

Christoph Ochs

Aufsichtsratsvorsitzender

Fragen zum Rechtsformwechsel der RWZ

Interview im RWZ-Geschäftsbericht 2022 mit Michael Göthner, Vorstandsmitglied der RWZ

Die RWZ eG hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Sie hat einige Geschäftsfelder abgegeben oder stark zurückgefahren, etwa den Großhandel mit Futtermitteln, Baustoffen und Raiffeisenmarktartikeln. Andere Geschäftsfelder hat die RWZ dafür erfolgreich ausgebaut. Dazu zählt der Großhandel mit Düngemitteln, das Kartoffelgeschäft und die Agrartechnik auf nationaler und internationaler Ebene. Darüber hinaus setzt die RWZ stark auf Allianzen, durchaus auch in der Position eines Minderheitsgesellschafters wie zuletzt in der Garten - bauallianz LIMERA. So ändert sich das Bild der Unternehmensgruppe also stark. Da wir permanent alles auf den Prüfstand stellen, ergab sich irgendwann auch die Frage nach der passenden Rechtsform.

Gerade beim für uns strategischen Thema Allianzen erweist sich die Rechtsform einer Genossenschaft als unflexibel. Als Genossenschaft muss ich immer einen Förderauftrag erfüllen. Dieser engt uns in der Unternehmensentwicklung ein, zumal der Umsatzanteil mit Mitgliedern am Konzernumsatz deutlich zurückgeht. Der Förderzweck hat also an Relevanz eingebüßt, zumal ich diesen rechtlich in einer Allianz in Form eines Gemeinschaftsunternehmens nur bedienen kann, wenn ich eine beherrschende Stellung habe – was nicht immer sinnvoll ist. Ich muss also entweder der Mehrheitsgesellschafter sein oder entsprechende Satzungsrechte eingeräumt bekommen. Das ist manchmal unseren Partnern nur schwer zu vermitteln, gerade im internationalen Kontext. Die genossenschaftliche Rechtsform erschwert also Allianzen, die wir eingehen müssen, um für unsere Mitglieder und Kunden Warenverfügbarkeit und niedrige Preise sicherzustellen.

Erst einmal nicht viel. Die RWZ eG wird zur RWZ AG, die Generalversammlung heißt zukünftig dann Hauptversammlung. Es wird weiterhin einen Vorstand und einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat geben. Beide Organe werden wie bisher bestellt beziehungsweise gewählt. Es wird auch weiterhin einen Beirat geben. Diesem kommt per Aktiengesetz aber keine Organfunktion zu. Deshalb werden Vorstand und Aufsichtsrat die Beiräte künftig ernennen, eine Wahl wird es nicht mehr geben. Wir werden den aktuellen Beirat jedoch auch in der AG erst einmal so fortführen.

Wir wollen unsere Mitglieder stärker am Unternehmenserfolg teilhaben lassen. Denn es gibt einen wesentlichen Unterschied: Das Mitglied einer Genossenschaft zeichnet prinzipiell einen Anteil zu einem fixierten Betrag, bei der RWZ sind dies 3.070 EUR für einen Anteil. Im Laufe der Mitgliedschaft partizipiert das Mitglied zwar unmittelbar am Ergebnis über Warenrückvergütung und Dividende, aber nur mittelbar an etwaigen Wertsteigerungen des Unternehmens und an den Gewinnrücklagen. Denn Genossenschaftsanteile lassen sich nicht ohne Weiteres veräußern, sondern nur kündigen. Dabei bekommt man nur das Geschäftsguthaben, also die oben erwähnten 3.070EUR je Anteil wieder. Das ist bei einer Aktiengesellschaft anders. Durch die Möglichkeit, den Anteil zu veräußern, können Aktionäre auch unmittelbar an der Wertentwicklung teilhaben.

Nein, wir werden nicht an die Börse gehen. Stark vereinfacht entsteht der Aktienkurs erst einmal aus einer Unternehmensbewertung, die den Gesamtwert des Konzerns ermittelt. Teilt man diesen Unternehmenswert durch die Gesamtanzahl der Aktien, ergibt sich daraus der Wert pro Aktie. Die weitere Entwicklung der RWZ sorgt dann dafür, dass der Aktienwert steigt, sofern wir Gewinn erzielen, oder sinkt, wenn die RWZ Verlust macht.

Da wir nicht an die Börse gehen, ist auch dies nicht so einfach möglich. Wir geben sogenannte vinkulierte Namensaktien aus. Das heißt, das Aktienregister erfasst alle Aktionäre mit ihren persönlichen Daten. Nur wer im Register erfasst ist, gilt als Aktionär. Dazu muss die RWZ der Übertragung von Aktien auf einen anderen Eigentümer zustimmen, sonst kommt die Übertragung rechtlich nicht zustande. Das ist dann die Vinkulierung.

Mitglieder, die kein Interesse mehr an einer Mitgliedschaft haben, kündigen in der Regel ihre Anteile an der Genossenschaft. Nach einer Kündigungsfrist von 5 Jahren zahlt ihnen diese das nominale Guthaben dann aus. Das bedeutet, dass das Eigenkapital der RWZ nicht so konstant ist wie bei einer Aktiengesellschaft. Aktionäre können ihre Anteile natürlich an jemand anderes verkaufen, aber nicht kündigen, sodass das Geld immer bei der RWZ bleibt. Deshalb hat ein Verkauf, unabhängig vom Kaufpreis, keine Auswirkungen auf das Eigenkapital des Unternehmens.
Wir stabilisieren damit also die Eigenkapitalbasis.

Wer kann Aktien erwerben?

Der Erwerb der Aktien ist von unmittelbaren und mittelbaren Mitgliedern eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen genossenschaftsrechtlichen Prüfungsverbands und Mitgliedern des Deutschen Raiffeisenverbands möglich. Daneben kann jede natürliche oder juristische Person Aktien der RWZ AG erwerben, sofern dies im Interesse der Gesellschaft ist. Das Interesse der Gesellschaft wird in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft. 

Wie kann ich Aktien erwerben?

Sollten Sie Interesse an dem Erwerb der Aktien der RWZ AG haben, wenden Sie sich bitte zunächst mit Ihrem Anliegen an aktien@rwz.de. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen das weitere Vorgehen zu erläutern. In jedem Fall ist es für den Erwerb der Aktien erforderlich, dass Sie ein Aktiendepot bei einer Depotbank führen, da die Aktien nach dem Erwerb in das Depot gebucht werden.  

Noch Fragen?

Sie haben Fragen zum Thema Aktien? Dann melden Sie sich gerne.
aktien@rwz.de
0221 - 1638 344